Impressum
Atelier für Fotografie skyphoto · Fotostudio Landshut
Inhaber: Julian Klemm
In enger Kooperation mit Hannah Grünauer (Video)
USt-IdNr.: DE280541848 · FA-Landshut Stadt
info@skyphoto.me · www.skyphoto.me
Studio: Äußere Regensburger Straße 33, 84034 Landshut
Postanschrift: Äußere Regensburger Straße 33
017662910937
AGB
Allgemeine Auftragsbedingungen
Atelier für Fotografie skyphoto · Fotostudio Landshut
Inhaber: Julian Klemm
Verschiebung auf einen Mo., Di., Mi. o. Do. - 99€
Restzahlung fällt zum zuerst gebuchten Termin an.
Verschiebung auf einen Fr., Sa. o So. - 199€
(Wenn der zuerst gebuchte Tage ein Samstag war)
Restzahlung fällt zum zuerst gebuchten Termin an.
Absage - 499€
Gebühren im Bereich Video können abweichen.
§ 1 Allgemeines
1.) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Skyphoto, Inhaber Julian Klemm, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen.
2.) Ebenso gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
3.) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausschließlich schriftlich zugestimmt hat.
4.) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
5.) Die Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten bei der Geschäftsaufnahme mit dem Auftragnehmer als stillschweigend anerkannt. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen sind im Internet unter https://www.skyphoto.me/impressum jederzeit einseh- und verfügbar.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an dem durch Anzahlung oder Gesamtzahlung reservierten Termin, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und die Aufnahmen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
2.) Nachdem der Auftraggeber sich schriftlich versichert hat, dass der gewünschte Termin noch verfügbar ist, kann dieser die angebotene Leistung für diesen Termin durch eine Gesamtzahlung, oder Anzahlung in Höhe von 50% des Angebotes reservieren und buchen.
3.) Der Vertrag kommt erst durch den Zahlungseingang durch den Auftraggeber, sowie durch die Reservierungsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
4.) Sollte eine Restzahlung noch ausstehen ist diese eine Woche vor dem vereinbarten Termin, jedoch spätestens am Tag der Aufnahme via Überweisung zur Zahlung fällig.
5.) Die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechtes zur privaten Nutzung erfolgt nach Bezahlung. (12 Abs. 2 Nr. 7c UStG)
6.) Die Dauer der Bearbeitung aller Fotodaten beträgt 5-7 Wochen, die aller Videodaten 12-14 Wochen.
7.) Gesamtzahlungen und Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt (ab 4 Monate vor Termin) oder bei Nichteinhaltung des Termins durch den Auftraggeber (z.B. Nichterscheinen des Brautpaars am ausgemachten Tag/-Ort) des Fototermins nicht vollständig erstattet. Aus Kulanzgründen kann In Ausnahmefällen (z.B. Unfall, Corona) in Absprache mit dem Auftraggeber eine kostengünstigere Terminstornierung bzw. -verschiebung erfolgen. Falls aufgrund höherer Gewalt (dazu zählt nicht schlechtes Wetter) oder in Ausnahmefällen (z.B. Unfall Betroffener, Todesfall enger Angehöriger) die Wahrnehmung des Fototermins seitens des Auftraggebers nicht möglich ist, wird zunächst eine Terminverschiebung angestrebt.
7.1.) Bei einer Terminverschiebung auf ein Wochentag fallen 99€ an bzw. 199€ auf einen Freitag/Samstag wenn der zuerst gebuchte Tag ein Samstag war. Bei einer Stornierung fallen für den Auftraggeber 499€ Ausfallkosten/Organisationsaufwand an.
7.2.) Falls eine Terminverschiebung aus Sicht des Auftraggebers nicht in Betracht kommt, wird dem Auftraggeber die geleisteten Zahlung abzüglich der 499€ zeitnah zurückerstattet.
8.) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen 14 Tage vor Beginn des Fotoshootings vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, Bildwünsche, usw.).
9.) Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, nennt der Auftraggeber dem Fotografen eine Person incl. deren Kontaktdaten, die ihm 3 Stunden vor deren Beginn und während der betreffenden Veranstaltung als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
10.) Bei Fotoshootings in Kirche und Standesamt ist seitens des Auftraggebers zu gewährleisten, dass das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers den Auftragnehmer nicht behindern.
11.) Der Auftraggeber erkennt an, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen.
12.) Grundsätzlich steht Ihnen bei Buchung ein Fotograf zur Verfügung, welcher die eigentliche Leistung erbringt nämlich: Ihnen als Kunden Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung von erstellten Aufnahmen einzuräumen. (12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) . Wird ein Assistent aus dem Team des Auftragnehmers am Termin gewünscht, muss dies vor dem Aufnahmetermin schriftlich erklärt worden sein. Die Mehrvergütung erfolgt gemäß Preisaufstellung. Unsere Leistung besteht darin, Ihnen als Kunden Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung von erstellten Aufnahmen einzuräumen. (12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) Der Kunde bucht hiermit Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung, welche durch den Einsatz einer weiteren vom Arbeitnehmer bereitgestellten Person erstellt wurden.
12.1) Primär verkaufen wir Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung von erstellten Aufnahmen. Bilddaten werden nicht auf einem Stick, CD, DVD oder sonstigen greifbaren Medien übergeben, sondern es werden Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung für digital zum Herunterladen bereitgestellter Bilddaten eingeräumt.
Fotoabzüge, Papierbilder, Fotos auf Acryl, Leinwände oder andere Bildträgermedienbzw. anderen anfassbaren Waren können auf Anfrage separat erworben werden.
13.) Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet der Auftragnehmer nicht für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen. In diesem Fall erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber geleistete Zahlungen abzüglich bereits erbrachter bzw. in Anspruch genommener Leistungen (z.B. Kennenlern-Shooting) und Punkt 7.1 zurück.
14.) Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich der Auftragnehmer (soweit vom Kunden erwünscht) um einen in qualitativer Hinsicht vergleichbaren Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung des Auftragnehmers die zugesicherten, vertraglichen Leistungen erbringt.
15.) Alle Arbeiten, welche der Auftraggeber in Originalauflösung erhält, darf dieser für jegliche private Verwendung nutzen. Für eine Nutzung im kommerziellen Bereich (z.B. Modezeitschrift, Werbeplakate etc.) durch den Auftraggeber, ist ein gesonderter Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (Urheber) und dem Empfänger der Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung abzuschließen.
16.) Die auf der Webseite angegebenen Preise beinhalten Veröffentlichungsrechte für den Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber kann darauf bestehen, dass beispielsweise bei einem Blogeintrag statt der echten Namen, Pseudonyme genutzt werden. Diese Information muss schriftlich und vor Auftragsbeginn an den Auftragnehmer erfolgen.
17.) Werden die Aufnahmen in größerem Umfang als ursprünglich vorausgesetzt genutzt, ist der Auftraggeber berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
18.) Sollten Aufnahmedaten versendet werden dann erfolgt die Versendung von Arbeiten auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 3 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
1.) Generell wird bei Buchung ein Fotograf gebucht. Wird ein Assistent aus dem Team des Auftragnehmers zum Termin gewünscht, muss dies vor dem Aufnahmetermin schriftlich erklärt worden sein. Die Vergütung erfolgt gemäß Preisaufstellung.
2.) Gleichzeitig mit Email Reservierung eines Termins zur Auftragsdurchführung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Angebots fällig.
3.) Der Auftraggeber hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der gewünschte Termin auch vor Reservierung noch verfügbar ist.
4.) Der Vertrag kommt erst durch den Zahlungseingang der vollständig geleisteten Anzahlung durch den Auftraggeber, sowie der Reservierungsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
5.) Sollte eine Restzahlung ausstehen ist diese eine Woche vor dem vereinbarten Termin, jedoch spätestens am Tag der Aufnahmen zur Zahlung fällig.
6.) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern und 8% bei Selbständigen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank per Anno verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
7.) Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 4 Sonderleistungen und Nebenkosten
1.) Sonderleistungen wie beispielsweise eine weitere Umarbeitung oder Änderung von Fotos nach der standardmäßigen Bildbearbeitung werden nach Zeitaufwand entsprechend eines gesondert vereinbarten Honorars berechnet.
2.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3.) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom Auftraggeber abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Serien, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion und Filmen etc. anfallen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5 Produktfotografie
1.) Werden im Bereich der Produktfotografie von dem durch den Auftragnehmer erstellten Aufnahmen bestellte Vervielfältigungen erstellt, sind diese vor Ausführung der Vervielfältigung dem Auftragnehmer als Korrekturmuster vorzulegen.
2.) Von allen vervielfältigten Arbeiten (Printprodukte) überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich 5 bis 10 einwandfreie Belege. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
3.) Soll eine Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgen, geschieht dies nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Der Auftragnehmer haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 6 Gewährleistung
1.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Der Auftragnehmer behält sich in solchen Fällen vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
2.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Unterlagen sorgfältig zu behandeln.
3.) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
§ 7 Haftungsumfang
1.) Der Auftragnehmer haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2.) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte durch den Auftragnehmer erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit der Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
3.) Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihn zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtleistung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme desAuftragnehmers, zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
4.) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5.) Mit der Freigabe der Aufnahmen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Bild und Gestaltung.
6.) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Aufnahmen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers
§ 8 Gestaltungsfreiheit und überlassene Unterlagen
1.) Im Rahmen des Auftrages besteht uneingeschränkte Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der technischen und künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach den Aufnahmen Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Dabei behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.) Übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen, Muster, anderweitige Unterlagen etc., versichert der Auftraggeber, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen frei.
§ 9 Urheber- bzw. Nutzungsrechte
1.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Aufnahmen um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5, ggf. Ziff.6 Urheberrechtsgesetz handelt.
2.) Jeder an den Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten zur weiteren Verwertung an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechtes zur privaten Nutzung erfolgt nach Bezahlung. (12 Abs. 2 Nr. 7c UStG)
3.) Alle Fotos unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
4.) Die fertigen Arbeiten und Originale dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Fotografen/Videografen nicht verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten Honorars für jeden Verstoß zu verlangen.
5.) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht zur weiteren Verwertung eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte zur weiteren Verwertung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
6.) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf diesen über.
7.) Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
8.) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Sie begründen ebenfalls kein Miturheberrecht.
§ 10 Schlussbestimmung
1.) Gerichtsstand ist Landshut. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für die Fälle des § 38 Abs. 3 ZPO. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
2.) Sämtliche Vertragsänderungen und Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
3.) Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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(Stand Januar 2025)
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Julian Klemm, skyphoto
Äußere Regensburger Straße 33
84034 Landshut, Deutschland
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Vertragliche Unterlagen und Rechnungsdaten: 10 Jahre gemäß § 147 AO und § 257 HGB
Kontaktanfragen und allgemeine Kommunikation: 12 Monate nach Abschluss der Anfrage
Bilder und Videos aus Fotoaufträgen: 24 Monate, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht
Server-Logfiles und Nutzungsdaten: 7 Tage, sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe für eine längere Speicherung bestehen
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3.2 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten routinemäßig gelöscht oder anonymisiert.
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6. Rechte der Nutzer nach DSGVO
Sie haben das Recht auf:
• Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
• Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
• Löschung Ihrer Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (Art. 17 DSGVO)
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Anfragen zu Ihren Datenschutzrechten richten Sie bitte an: info@skyphoto.me
7. Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung zu aktualisieren, um sie an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen.
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